- Preis/Leistungsindex (Preise und Leistungen werden bewertet).
- Leistung (Die Leistung wird bewertet, Zahnerhalt, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe, etc).
- Stiftung Warentest 2019 (Primär der Zahnersatz wurde bewertet).
Wir haben für Sie die besten Zahnzusatzversicherungen verglichen und auch
die wichtigsten Zahnzusatzversicherung Testsieger mit aufgeführt.
Ein Zahnarztbesuch kann schnell hunderte oder sogar tausende
EURO kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt hiervon,
insbesondere bei Zahnersatz, zumeist nur geringe Beträge. Den
Rest muss der Patient selbst zahlen. Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich lohnt sich immer.
In unserem Zahnzusatzversicherung Test Vergleich finden Sie ihre Zahnzusatzversicherung und das
zum bestmöglichen Preis.
Es gibt einige Anbieter von Zahnzusatzversicherungen, die keine Gesundheitsfragen im Antragsformular haben. Doch Vorsicht ! Auch diese Versicherungsunternehmen haben nichts zu verschenken. Bereits laufende Behandlungen und fehlende Zähne sind grundsätzlich nicht versichert. Trotzdem kann eine sinnvoll sein für Personen mit größeren Zahnproblemen (bekommen eventuell keine andere Zahnzusatzversicherung aufgrund des Risikos), oder um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Die besten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen können Sie hier vergleichen.
Wenn Sie heute eine Zahnzusatzversicherung abschließen, zahlen viele Versicherungsunternehmen erst
nach einer Wartezeit. Bei einigen Abietern können das Wartezeiten bis zu 8 Monaten sein.
Tip: Achten Sie auf die Dauer der Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung
Je kürzer die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung ist, desto besser für den Kunden.
Bedenken Sie bitte auch hier:Bereits laufende Behandlungen und fehlende Zähne sind grundsätzlich nicht versichert.
Zahnzusatzversicherung Test Vergeich hat die wichtigsten Zahnzusatztarife ohne Wartezeit ausführlich verglichen.
Das Beste daran ist, das viele Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit gleichzeitig auch keine Gesundheitsfragen im Antrag haben.
Mindestens 60 % sollte ihre Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz
Zahnbehandlung leisten. Gute Zahnzusatztarife leisten mindestens 80 % und mehr.
Bei der Zahnbehandlung oder auch Zahnerhalt sollte Ihre Zahnzusatzversicherung
mindestens 90 % der Kosten übernehmen. Viele leisten hier auch 100 %
Auch dann sollte ihre Zahnzusatzversicherung den Großteil der Zahnarztkosten übernehmen.
Eine professionelle Zahnreinigung sollte ihre Zahnzusatzversicherung mindestens ein Mal pro Jahr übernehmen. Der Zahnerhalt sollte immer einer der Tarifbausteine in der Zahnzusatzbversicherung sein.
Alle Zahnzusatzversicherungen haben in den ersten Jahren einen Leistungsgrenze. Innerhalb der Wartezeit wird gar nicht geleistet oder nur begrenzt. Geringe Wartezeiten und Leistungsgrenzen sind hier das Optimale.
Bei den meisten Zahnzusatztarifen mitversichert, wichtiger Tarifbaustein.
Einige schlechte Zahnzusatzversicherungen leisten nur bis zur sogenannten Regelversorgung. Achten Sie darauf, das ihre Zahnzusatzversicherung bis zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Höchstbetrag 3,5-facher Satz) leistet, sonst müssten Sie den Rest selber bezahlen.
Das ist sehr unterschiedlich. Bei einer 25 jährigen Mann
liegt der Monatsbeitrag unter 20 €. Am besten vergleichen Sie unterschiedliche
Zahnzusatzversicherungen und suchen den für Sie passenden Tarif.
alle Zahnzusatztarife übersichtlich nach Preis und Leistung sortiert.
Der Besuch beim Zahnarzt treibt einem auch nach der Behandlung häufig die Tränen in die Augen.
Die Rechnung für die Behandlung kommt in den nächsten Tagen per Post.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur geringwertige Füllungen und beim Zahnersatz muss
man immer dazu bezahlen.
Eigentlich unfassbar, das für die gesetzlichen Krankenkassen der Stand der Zahnfülltechnik
immer noch Amalgan oder Beton ist.
Aus kosmetischen aber vor allem aus medizinischen Gründen sollte man Amalganfüllungen verbieten.
Der Quecksilber Anteil beträgt fast 50 %.
Zahnzusatzversicherungen vergleichen Sie am besten auf Vergleichsportalen, die den aktuellen Vergleich
der Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung mitliefert.
Viele Beschwerden, die eigentlich nichts mit den Zähnen zu tun haben , entstehen im Mund.
Regelmäßige Zahnarztbesuche und gute Zahnhygiene können unter Umständen sogar Leben verlängern.
Erwiesen ist, das Entzündungen im Zahnbereich sogar das Risiko für Herzinfakte erhöht.
Migräne, rheumatische Beschwerden und auch Ohrgeräusche können durch eine Fehlstellung des Kiefers entstehen.
Hinter Nackenverspannungen und Rückenschmerzen steckt häufig nächtliches Zähneknirschen.
Unser Gebiss und unser Körper sind eng miteinander verbunden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur noch ab einer bestimmten Einstufung.
Um die Kosten im Bereich Kieferorthopädie zu senken, hat der Gesetzgeber 2002 ein Abstufungssystem eingeführt.
Die Fehlstellungen wurden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt.
Die Einstufung geht von 1 (leicht) bis 5(schwer). Die Behandlungen werden erst ab einer Fehlstellung
von KIG 3 von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Versuchen Sie mal ihrem Kind zu erklären, warum ihre/ihr Freundin/Freund eine Zahnspange bekommen hat
und ihr Kind eventuell keine. Zahnspangen sind heute genauso wichtig wie damals, nur die Kinder
sind selbstbewusster. Eine feste Zahnspange ist heutzutage modern.
Nur wenige Zahnzusatzversicherungen eignen sich auch für Kinder. Unser Rechner hat die leistungsstärksten für Sie gesucht und berechnet. Gute Kinder-Zahnzusatzversicherungen sollten nicht nur für Kieferorthopädie leisten, sondern auch für Kinder-Prophylaxe und Fissurenversiegelungen. Gerade der Bereich Kinder-Prophylaxe wird vielfach in seiner Wichtigkeit unterschätzt.
Viel zu wenige Zahnzusatzversicherungen bieten gute Leistungen für ihr Kind. Die meisten Zahnzusatztarife für Kinder leisten nur sehr eingeschränkt. Ein hochwertiger Zahnzusatztarif für Kinder sollte für Kieferorthopädie , Fissurenversiegelung und natürlich auch für Kinder-Prophylaxe leisten. Gerade der Bereich Prophylaxe für Kinder wird oft unterschätzt. Zahnärzte empfehlen diese aber schon in jungen Jahren, da Zahnkrankheiten auf die zweiten Zähne übertragen werden.
Was viele Versicherungsvermittler verschweigen, ist die Tatsache das eine Versicherung nur dann leistet, solange der Zahnarzt noch keine Behandlung angeraten hat. Dann ist es leider zu spät. Sobald die Diagnose gestellt wurde und Sie danach eine Zahnzusatzversicherung abschließen,kann die Zahnzusatzversicherungen die Kostenübernahme ablehnen. Gerade bei Kindern ist es daher eine rechtzeitige Absicherung wichtig, da teuere KFO-Maßnahmen in der Regel absehbar sind.
Bei einem 10 jährigen Kind liegen die Monatsbeiträge zwischen 8-14,- €. Unser Rechner sucht für Sie die leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen für Kinder und berechnet sofort den jeweiligen Preis mit einer Annahmegarantie der Zahnzusatzversicherung. Kinder Preisvergleich-Zahnzusatzversicherung starten
Viele fragen sich, ob es Sinn macht, auch schon für Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Am besten JA.
Aber man muss auch die richtige Versicherung wählen. Die Beiträge für Kinder fangen bei manchen Anbietern schon
bei 1 bis 2 Euro monatlich an. Derartige Tarife allerdings sind für Kinder nicht empfehlenswert, da hier meist nur
Zahnersatzleistungen versichert sind – und speziell diese sind bei Kindern noch nicht so wichtig. Viel essentieller
sind für Kinder Leistungen in den Bereichen Kieferorthopädie, Prophylaxe und Zahnbehandlung.
Häufig wird bei Kindern wird eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich, um Zahn- oder Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Rund 50 bis 60 % aller Kinder und Jugendlichen müssen entsprechend behandelt werden. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Spange. Die Behandlung kann sich über Jahre hinziehen. Die Einstufung der Fehlstellung erfolgt fünf kieferorthopädischen (KIG) Indikationsgruppen. KIG 1 und 2 umfassen leichte und geringe Fehlstellungen, KIG 3 bis 5 ausgeprägte, stark ausgeprägte und extrem ausgeprägte Fehlstellungen. Die gesetz- liche Krankenversicherung übernimmt die Kosten erst ab der Gruppe 3.
In diesen Gebührenordnungen ist die Vergütung für medizinische
Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
geregelt.
Tip:
Achten Sie darauf, das ihre Zahnzusatzversicherung
bis zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Höchstbetrag 3,5-facher Satz) leistet.
Zahnprophylaktische Leistungen, auch vorbeugende
Zahnheilkunde oder zahnmedizinische Prävention genannt, sind
Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten an Zähnen und
am Zahnhalteapparat verhindern sollen. Hierzu gehört z. B.
- die professionelle Zahnreinigung (inkI. Entfernung weicher
und harter Zahnbeläge)
- die Fluoridierung zur Härtung des Zahnschmelzes
- die Erstellung eines Mundhygienestatus
- die Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- die Fissurenversiegelung (alle Zähne)
- Parodontose Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen,
Zahnprophylaxe auch bei Milchzähnen
Die professionelle Zahnreinigung kostet je nach Zahnarzt und
Aufwand zumeist zwischen 60 € und 120 €. Die gesetzliche
Krankenversicherung erstattet diese Vorsorge nicht.
Die Regelversorgung stellt eine Grundversorgung dar und orientiert sich an der medizinisch notwendigen Versorgung mit einem funktionell ausreichenden, zweckmäßigen und kostengünstigen Zahnersatz. Für diese kostengünstige standardisierte Versorgung wurden befundbezogene Festbeträge festgelegt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hiervon ca. 50 % als sogenannten Festzuschuss. Den Restbetrag hat der Patient selbst zu tragen. Wer mehr will als die Leistungen der Regelversorgung, muss noch tiefer in die Tasche greifen.
Wird regelmäßige Vorsorge betrieben, erhöht sich der Festzuschuss von ca. 50 % nach 5 Jahren auf ca. 60 % und nach 10 Jahren auf ca. 65 %. Voraussetzung ist, dass Erwachsene einmal jährlich und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zweimal jährtlch zur Vorsorgeuntersuchung gehen.
Im Vergleich zur plastischen Zahnfüllung, bei der die Füllung zum Verschluss eines Loches direkt in den Zahn eingearbeitet wird, werden Inlays (Einlagefüllungen) zunächst im zahntechnischen Labor in fester Form hergestellt und später passgenau in den Zahn eingeklebt oder einzementiert. Üblicherweise ist das Inlay komplett von Zahnsubstanz umgeben. Ein Inlay kostet leicht bis zu 700 €. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt i. d. R. nur die Kosten einer Amalgamfüllung von ca. 30 € bis 50 €.
Die natürliche Zahnkrone ist der Teil des Zahnes, der aus dem Zahnfleisch herausragt. Eine künstliche Zahnkrone ist eine Art Deckel, der auf einem Restteil eines noch vorhandenen Zahnes aufgebracht wird. Durch die künstliche Zahnkrone wird der Zahn als Ganzes in seiner Masse und Substanz wieder aufgebaut. Im Gegensatz zur künstlichen Zahnkrone ummantelt die künstliche Zahnteilkrone nicht den kompletten Zahn, sondern nur den betroffenen Teil. Diese Technik findet oft Anwendung, wenn nur der nicht sichtbare Teil, also der innere bzw. hintere Teil des Zahnes, beschädigt ist. Materialien sind z. B. Gold, Titan, Keramik. Je nach Art der gewählten Krone sind Zuzahlungen zum Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung von ca. 90 € bis zu 430 € je Zahn möglich.
Ein Onlay ist vergleichbar mit einem Inlay, allerdings ragen hier ein oder mehrere Teile der Einlagefüllung auch über den Zahnrand hinaus.
Zahnbrücken werden zum schließen von Zahnlücken eingesetzt. Es handelt sich um einen festsitzenden Zahnersatz, der an natürlichen Zähnen (als Anker oder Pfeiler) befestigt wird. Zahnbrücken besitzen in den meisten Fällen ein Metallgerüst, welches mit Keramik verblendet wird. Es gibt aber auch Vollkeramikbrücken . Die Zuzahlung zum Festzuschuss der gesetzlichen Kranken- versicherung kann zwischen ca. 400 € bis 700 € oder höher liegen.
Mit einem Stiftzahn wird ein tief zerstörter Zahn wiederhergestellt. Hierzu wird ein Stiftaufbau erstellt (Wurzelstift), der im Wurzelkanal verankert wird. Anschließend wird eine Zahnkrone auf diesen Stift aufgebracht. Früher bestanden Krone und Stift oftmals aus einem Stück, was aber zu Problemen bei Sitz und Passung führen konnte. Bei Stiftzähnen liegen die Zuzahlungen zum Festzuschuss der ge- setzlichen Krankenversicheruna im Bereich von ca. 450 bis 650 €.
Hier unterscheidet man zwischen Voll- und Teilprothese. Eine Vollprothese wird erforderlich, wenn die gesamte Zahnsubstanz des Ober- und/oder Unterkiefers verloren gegangen ist. Sie ist üblicherweise herausnehmbar und stellt die umfassendste Form des Zahnersatzes dar. Eine Teilprothese schließt größere Lücken zwischen den Zähnen, wenn eine Zahnbrücke nicht mehr eingesetzt werden kann. Die Teilprothese wird an den restlichen Zähnen verankert. Die Zuzahlungen zum Festzuschuss der gesetzlichen Kranken- versicherung liegen meist im Bereich von ca. 125 € bis 300 € oder auch höher.
Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln und werden bei fehlenden Zähnen in den Kieferknochen (meist verschraubt) eingesetzt. Auf dem Implantat wird dann der Zahnersatz wie z. B. Teilprothesen, Brücken oder Kronen befestigt. Das Implantat besteht meist aus Titan, ist gut verträglich und langlebig. Der hohe Eigenanteil, der je Implantat weit über 1.000 € liegen kann, macht sie jedoch sehr teuer.
Bei Kieferfehlstellungen werden oftmals Zähne gezogen. Die Lücken werden danach durch kieferorthopädische Maßnahmen, nachwachsende Zähne und/oder einer Kombination von beidem durch Einwandern eines Zahnes in die Lücke geschlossen. Als Ergebnis entsteht der vollständige Lückenschluss. Wenn ein vollständiger Lückenschluss erzielt wurde, gilt die geschlossene Lücke nicht als fehlender Zahn.
Schienen oder Aufbissbehelfe werden u. a. bei Über- oder Fehlbelastungen der Zähne eingesetzt. Hierdurch soll z. B. Substanzverlust an den Zähnen durch mechanischen Abrieb verhindert werden. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Behandlung eines Fehlbisses. Die Kosten für eine einfache Aufbissschiene übernimmt I. d. R. die gesetzliche Krankenversicherung. Muss die Schiene allerdings individuell angepasst werden, entstehen zusätzliche Kosten, weil die dafür notwendigen Kieferuntersuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung üblicherweise nicht übernommen werden.
Häufige Erkrankungen der Mundschleimhäute sind Entzündungen und Geschwüre (Aphthen). Erkrankungen des Parodontiums, d. h. des Zahnhalteapparates (hierzu gehört u. a. das Zahnfleisch, das Zahnfach oder die Wurzelhaut), sind z. B. Zahnbettschwund oder Entzündungen. Zahnbettentzündungen sind weit verbreitet. Ihre Behandlung kostet bis zu 1.500 €. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt sie i. d. R. nur für sehr schwer erkrankte Zähne.
Ein Beispiel :
Mann oder Frau 27 Jahre alt
Stiftung Warentest 08/2024 gut (1,6)
4,60 € monatlich
Stiftung Warentest 08/2024 Testsieger (0,5)
58,90 € monatlich
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